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Partnerschaftsgesetz Zürich - Schweiz |
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Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft tritt voraussichtlich am 1. Juli 2007 in Kraft. Dass es noch etwas dauert bis zur ersten eidgenössisch anerkannten Partnerschaft zwischen zwei Männern oder zwei Frauen, hat gute Gründe: Nicht weniger als 31 Bundesgesetze müssen bis zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Gleichstellung angepasst werden. Gefordert sind aber auch die Kantone: Von Bedeutung ist hier die Gleichstellung im Bereich der Erschafts- und Schenkungssteuer und des Sozialhilfegesetzes, aber auch die möglichst weitgehende Gleichbehandlung im Rahmen des Vollzugs von Bundesrecht.
Der Kanton Zürich ist mit seinem Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, das die Zürcher Stimmberechtigten im September 2002 gutgeheissen haben, den anderen Kantonen voraus: Rund 480 Paare haben in der Zwischenzeit von der Möglichkeit der Registrierung Gebrauch gemacht. Nun stellt sich die Frage, was mit ihren Partnerschaften und dem kantonalen Gesetz geschieht, wenn dereinst das eidgenössische Partnerschaftsgesetz in Kraft ist. Ein Nebeneinander von zwei Lösungen macht hier (im Gegensatz bspw. zu Genf, wo der "Pacs" auch eine Registrierung von heterosexuellen Konkubinatspaaren ermöglicht) kaum einen Sinn. Um eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe (soweit dies das Partnerschaftsgesetz vorsieht) zu verwirklichen, ist auch eine grosse Zahl von Erlassen des kantonalen Rechts anzupassen.
Eine erste Durchsicht der kantonalen Rechtsordnung hat ergeben, dass alle Direktionen des Regierungsrates wie auch Gerichte, Kirchen und die Universität, betroffen sind. Um die nötigen Anpassungen zu koordinieren, hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2005 darum beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Direktion der Justiz und des Innern zu bilden, welche die Anpassungen der kantonalen Erlasse vorbereitet und aufeinander abstimmt. Die erforderlichen Änderungen sollen dann dem Kantonsrat in einer einzigen Vorlage unterbreitet werden.
Nach dem Inkrafttreten des eidgenössischen Partnerschaftsgesetzes sollen keine kantonalrechtlichen Registrierungen mehr möglich sein. Die bestehenden kantonalen Partnerschaften sollen aber erst nach einer angemessenen Übergangszeit dahin fallen. Die rund tausend betroffenen Schwulen und Lesben werden also ein zweites Mal den Gang zum Zivilstandesamt antreten müssen, um ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Dann aber in der freudigen Gewissheit, dass diese Partnerschaft nun wirklich eine weitgehende Gleichstellung bringt, die auch in der ganzen Schweiz anerkannt wird.
Martin Naef, HAZ-Vorstandsmitglied und Zürcher Kantonsrat
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